Aktuelles

AHK veranlagt Gebühren für fünf Kommunen   Die AHK weitet das Dienstleistungsspektrum aus. Die Gebührenveranlagung für fünf Kommunen kommt dazu. Weiter  

Abfuhr von Weihnachtsbäumen
09.01. bis 03.02.2012

 

Pro Grundstück dürfen Sie insgesamt 1 Kubikmeter Tannengrün einschließlich Strauchschnitt entsorgt werden.

Die Tannenbäume müssen ohne Lametta und sonstigen Schmuck ab 6 Uhr morgens sichtbar an der Straße bereitliegen. Die Sträucher und Äste sind mit verrottbaren Sisal- oder Hanfbändern so zu bündeln, dass sie ohne Probleme von einer Person verladen werden können.

Aus Sicherheitsgründen können Äste und Weihnachtsbäume nur bis zu einer maximalen Länge von zwei Metern mitgenommen werden.

Die jeweiligen Abfuhrzeiten sind dem aktuellen „Abfallwegweiser 2012" zu entnehmen. 

 
       
Abfuhr an Frosttagen   Minustemperaturen führen nicht nur zu rutschigen Straßen, sondern regelmäßig "krabbelt" dann auch der Frost in die Mülltonnen.

Feuchte Abfälle (z. B. Laub) in der Tonne können bei Minustemperaturen festfrieren. Was nach dem Kippen nicht aus der Tonne fällt, bleibt jedoch notgedrungen zurück. Die AHK weist ausdrücklich darauf hin, dass ein "Freikratzen" der Tonnen nicht durch die Mitarbeiter der Müllabfuhr erfolgen kann. Dies ist bei einer Tagesleistung von mehreren tausend Behältern nicht zu schaffen. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
 
   
Sperrmüll  

Sperrabfall
Hier können Sie die Sperrgutabfuhr online
oder per mail bestellen.
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